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Nachfrage der Bildschirmzeitung beim Landtagsabgeordneten Raimund Haser

Der strenge Biberschutz wird gelockert

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Foto: Stadt Bad Waldsee
Biberbiss am Bad Waldseer Stadtsee. Diese Weide musste gefällt werden. DBSZ-Archivbild (13. November 2025).
veröffentlicht am: 24.01.2026
Autor: Julian Aicher / rei
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Stuttgart / Kißlegg – Mittwochnachmittag, 21. Januar. In Stuttgart tagt der Landwirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg. Dort mit dabei: CDU-Abgeordneter Raimund Haser aus Kißlegg-Immenried. Thema: die neue Verordnung der Landesregierung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber (Biberverordnung – BiberVO). Kurz Biber-Verordnung genannt. Dazu liegt dem Ausschuss ein Entwurfstext vor. Und dieser soll absehbar geltendes Recht werden. Auch und gerade aufgrund von Bemühungen von Raimund Haser (die Bildschirmzeitung hat darüber bereits am 15. Dezember berichtet).

Schöne, wuchtige alte, bisher stabile Bäume. Vom Biber angenagt – und so gefällt. Wiesen nahe Gewässern: vom Biber untergraben und so gefährliche Fallen für Menschen. Die Zahl der Biber wächst in Baden-Württemberg. Vor allem im schwäbischen Oberland. Und mit ihr wächst die Wut vieler, die das Land bearbeiten. Ärger über bisherige Bestimmungen, die zwar den Biber schützen, weniger aber den Menschen. Umso größer die Hoffnung auf eine neue Biber-Verordnung. 

Der entscheidende Paragraf

Was steht drin? Die Kernaussagen finden sich in § 1 Absatz 2 und Absatz 3 der neuen Biber-Verordnung des Landes. Hier heißt es: „Zur Abwendung ernster forst-, land-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt und aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art wird es abweichend von § 44 Absatz 1 Nummer 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz gestattet,

1. Biberdämme, die einen Biberbau oder Biberröhren stützen, ganz oder teilweise zu beseitigen,
2. Biberbaue und Biberröhren zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören sowie
3. Biber mit sonstigen Maßnahmen zu vergrämen.


(Absatz 3): Soweit diese Maßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen nicht erfolgreich waren, unzumutbar oder nicht geeignet sind, wird es abweichend von § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG gestattet, den betroffenen Bibern unter Beachtung von § 5 nachzustellen, diese zu fangen und zu töten.

Diesem Maßnahmenkatalog vorangestellt ist in Absatz 1 Paragraf 1 der neuen BiberVO folgende generelle Schutzbestimmung: „Maßnahmen nach Absatz 2 und 3 sind unter den dort jeweils genannten Voraussetzungen zugelassen, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen des Bibers (Castor fiber) nicht verschlechtert.

Zur Durchführung von Maßnahmen nach § 1 ist berechtigt, wer über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und von der Unteren Naturschutzbehörde hierzu bestellt wurde. Zur Tötung von Bibern ist zudem nur berechtigt, wer einen gültigen Jagdschein besitzt. Diese Vorgaben sind in Paragraf 4 der Biberverordnung festgelegt.

Unter Umständen ist ein Abschießen gestattet

Bedroht der Biber etwa Stau- und Hochwasserschutzanlagen, Triebwerkskanäle von Wasserkraftanlagen, Anlagen der Wasserversorgung, Anlagen zur Abwasserbeseitigung, Pegelanlagen, Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen sowie wichtige Gemeindeverbindungsstraßen und Eisenbahninfrastrukturen, Straßenbahnen, Magnetschwebebahnen und Seilbahnen mit Ausnahme der Sesselbahnen und Schleppaufzüge, erlaubt die neue Biber-Verordnung, Biberbauten zu „beseitigen“. Auch  „Biberröhren“  zu „beschädigen oder zu zerstören“ oder die Nager „mit sonstigen Maßnahmen zu vergrämen“. Hilft das alles nichts, erwähnt die geplante Biberbestimmung auch, solche Tiere abzuschießen.

Nur, wenn Untere Naturschutzbehörden dies erlauben

Das alles freilich nur, wenn Untere Naturschutzbehörden dies erlauben. Und solche sind etwa in den Landkreisen Biberach und  Ravensburg beim jeweiligen Landratsamt zu finden. Deshalb erklärte Raimund Haser der Bildschirmzeitung diese Woche: „Da sind jetzt die Kreise am Zug.“ Der Abgeordnete hofft, dass mehrere Landkreise zusammen entsprechende Regelungen festlegen. Ziel: Nicht nach reinen Verwaltungsgrenzen handeln, „sondern eher in Naturräumlichkeiten“.

Die Art muss geschützt sein

„Für uns ist das ein Meilenstein“, betonte Raimund Haser gegenüber der Bildschirmzeitung. Angestrebt werde keine pauschale Abschuss-Erlaubnis, sondern „ein mehrstufiges Vorgehen“. Damit solle „das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden“. Nach wie vor wichtig sei dabei der Schutz der Art Biber. Und auch die Berücksichtigung ihrer Lebensräume. Zwischen dem Schutz der Leute und dem Schutz der Tiere – „irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit“, führte Haser aus. Damit erhoffen jene, die die neue Biber-Verordnung beschlossen haben, den „Einstieg in einen neuen Umgang“. Nämlich ein zielführenderes Miteinander zwischen Naturschutz und Menschenschutz.

„Der Biber darf nach wie vor Burgen bauen“

Dieser Kompromiss sei gelungen, weil sich Abgeordnete, die aus ihren eigenen Wahlkreisen Probleme mit Bibern kennen, über Parteigrenzen hinweg abgestimmt hätten. Solche Volksvertreter hätten dann diejenigen im Ausschuss überzeugt, die den Biber eher von Fotos in Prospekten her kennen. Was jetzt als Biber-Verordnung beschlossen worden ist, sichere aber auch: „Der Biber darf nach wie vor Burgen bauen“. Nur nicht mehr überall.

Umsetzung durch die Landkreise

Wann tritt die neue Biber-Verordnung in Kraft? Raimund Haser vor kurzem gegenüber der Bildschirmzeitung: „Die Verordnung ist jetzt durch.“ Nämlich vor allem durch den entscheidenden Landtagsausschuss. Auf Nachfrage der Bildschirmzeitungsredaktion erläuterte der Abgeordnete Haser das Inkrafttreten: „Die Biberverordnung ist unmittelbar nach Beschluss durch das Kabinett am letzten Dienstag (20.1.) in Kraft getreten. Sie entfaltet ihre rechtliche Wirkung aber erst dann, wenn die Landkreise, wie in der Verordnung geschrieben, für ihren jeweiligen Landkreis auf Basis der Biberverordnung eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Dieser Prozess läuft im Landratsamt und wird schon noch dauern.“ Er habe Signale, „dass viele Landkreise sich unmittelbar an die Arbeit gemacht haben und wir schon bald mit ersten Rechtsverordnungen, auch im Landkreis Ravensburg, rechnen können.“
Julian Aicher

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Julian Aicher / rei
veröffentlicht am
24.01.2026
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