Bad Waldsee – Vom Gemeinderat wurden in der Haushaltssatzung vom 03.02.2026 für das Kalenderjahr 2026 die Hebesätze für die Grundsteuer von 425 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 220 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr 2025 sind die Hebesätze daher unverändert.
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Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Jahr 2025 durch die öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die formelle öffentliche Bekanntmachung finden Sie auf der Homepage der Großen Kreisstadt Bad Waldsee: (hier Link von der Bekanntmachung + QR-Code einfügen)
Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2026 zu den Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, Jahreszahler 1. Juli, 15. August und 15. November, bzw. 01. Juli bei Jahreszahlung) mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen. Sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde, wird zu den genannten Terminen die Grundsteuer eingezogen.
Auskünfte
Auskünfte erteilt der Fachbereich Finanzen, Abteilung kommunale Steuern und Abgaben, Hauptstraße 12, 1 OG, Zimmer 110, 88339 Bad Waldsee, Telefon 07524/94-1327. Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.