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Gültig für zwei Jahre

Hundesteuerbescheide wurden versandt

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veröffentlicht am: 17.02.2026
Autor: Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
Lesedauer: ca. 1 Minute

Bad Waldsee – In den vergangenen Tagen wurden die Hundesteuerbescheide an die Hundehalterinnen und Hundehalter versandt. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und gut sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren gelten die Hundesteuermarken jeweils für zwei Jahre. Das bedeutet, dass die Hundesteuermarken aus dem Jahr 2025 auch im Jahr 2026 weiterhin gültig sind. Im Jahr 2026 wurden daher keine neuen Hundesteuermarken zusammen mit den Hundesteuerbescheiden versandt.

Die Hundesteuer wird auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Waldsee erhoben. Hundesteuerpflichtig ist, wer am 1. Januar einen mehr als drei Monate alten Hund hält. Wer nach dem 1. Januar einen mehr als drei Monate alten Hund zu halten beginnt, hat diesen innerhalb von zwei Wochen beim städtischen Steueramt im Rathaus oder Bürgerbüro beziehungsweise bei der zuständigen Ortschaftsverwaltung anzumelden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, dies zeitnah nachzuholen, damit die Hundesteuermarke ausgehändigt werden kann.

Weitere Auskünfte:

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Stadt Bad Waldsee
Fachbereich Finanzen – Abteilung kommunale Steuern und Abgaben
Hauptstraße 12, Zimmer OG 1.10
88339 Bad Waldsee

E-Mail: steuern@bad-waldsee.de
Telefon: 07524 94-1327 oder 07524 94-1755

Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag: 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

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Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
veröffentlicht am
17.02.2026
Lesedauer: ca. 1 Minute
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