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Landtagswahl

Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

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veröffentlicht am: 04.02.2026
Autor: Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Bad Waldsee – Die Stadtverwaltung Bad Waldsee teilt mit: Landtagswahl – Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Für die Landtagswahl am 08.03.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins

  • schriftlich,
  • elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder
  • durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wie funktioniert die elektronische Beantragung?

  • QR Code

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

  • Homepage

Auf der Startseite der städtischen Homepage (www.bad-waldsee.de) finden Sie den Link zur Online-Beantragung des Wahlscheins. Für die Online-Beantragung ist die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer erforderlich.

Wo erhalte ich den Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen?

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck des Antragformulars. Dieses kann ausgefüllt und unterschrieben im Bürgerbüro, Hauptstraße 12/1 abgegeben, in den Briefkasten im Rathaus, Hauptstraße 12, eingeworfen oder in einem ausreichend frankierten Umschlag zugesandt werden.

Folgende Angaben sind für die Antragstellung zwingend erforderlich:

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  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Bitte prüfen Sie vor der Abgabe bzw. dem Versand des Antrages, ob dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. 

Wie und wo erfolgt die persönliche Antragstellung?

Eine persönliche Beantragung ist im Bürgerbüro, Hauptstraße 12/1 möglich. Sie haben die Möglichkeit, direkt im Bürgerbüro hinter einer Wahlkabine zu wählen.

Kann ich jemanden zur Beantragung meiner Briefwahlunterlagen bevollmächtigen?

Durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann die Beantragung der Briefwahl auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass auf die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch nicht verzichtet werden kann, wenn es sich um Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte handelt. Eine entsprechende Vorlage zur Bevollmächtigung finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Bis wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Spätester Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 06. März bis 15.00 Uhr. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Hinweis zur Abgabe von Briefwahlunterlagen:

Bitte schicken Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Stadtverwaltung zurück!

  • Über den Postweg: mindestens vier Tage vor der Wahl
  • Wir empfehlen, daher:
    • Abgabe bei der Stadtverwaltung bis Sonntag 08.03.2026, 18.00 Uhr, oder
    • Abgabe bei den Ortschaftsverwaltungen (bis Freitag 06.03.2026, 12.00 Uhr)

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Brigitte Göppel, Stadt Bad Waldsee
veröffentlicht am
04.02.2026
Lesedauer: ca. 3 Minuten
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