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Feneberg

Großteil der Einkaufsgutscheine wieder uneingeschränkt einlösbar

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veröffentlicht am: 27.01.2026
Autor: Anja Züfle, Feneberg
Lesedauer: ca. 1 Minute

Kempten – Die Feneberg Lebensmittel GmbH informiert, dass Einkaufsgutscheine aus dem Edeka-Verbund, welche direkt in den Feneberg-Märkten (dazu zählen auch Filialen unter dem Namen „Kaufmarkt“) erworben wurden und die die Logos der Kooperationspartner auf der Rückseite abgebildet haben, ab sofort wieder uneingeschränkt und in allen Feneberg-Märkten eingelöst werden können.

Im Zusammenhang mit dem laufenden Schutzschirmverfahren der Feneberg Lebensmittel GmbH waren sämtliche Gutscheine vorsorglich gesperrt worden, um den rechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen und die Ansprüche ganzheitlich zu prüfen. Nach Abschluss der Prüfungen ist die Einlösung dieser Verbund-Gutscheine ab sofort wieder wie gewohnt in allen Feneberg-Märkten möglich.

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Zusatzinformation zur vereinfachten Abgrenzung: Sind auf der Rückseite des Gutscheins die Logos der Kooperationspartner abgebildet (siehe Abbildung) ist der Gutschein wieder einlösbar. Fehlen die Logos der Kooperationspartner aus dem Edeka-Verbund, bleibt der Gutschein im Rahmen des Schutzschirmverfahrens leider gesperrt und kann nicht eingelöst werden.

Die Feneberg Lebensmittel GmbH bedankt sich bei allen Kundinnen und Kunden für ihre Geduld und ihr Verständnis.

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Anja Züfle, Feneberg
veröffentlicht am
27.01.2026
Lesedauer: ca. 1 Minute
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